Permanente Schulungen unserer Mitarbeiter ermöglichen uns den Umgang mit Schadstoffen gemäß TGRS 519 und TGRS 521 sowie das Arbeiten im Bereich BGR 121.
Durch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Sachverständigen und Gutachtern ist es uns möglich, unseren Auftraggebern schon im Vorfeld der eigentlichen Abbrucharbeiten alle notwendigen Unterlagen, wie die Abbruchstatik, ein Schadstoffkataster und das Abbruch und Verwertungskonzept zur Verfügung zu stellen.
Durch unseren Maschinenpark und der notwendigen Anbaugeräte sind wir in der Lage, nahezu jede Abbruch- und Entsorgungsaufgabe zu lösen.